Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Edgar Kretschmer

 

- Stand November 2005 -

1. Allgemeines

 

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben für uns keinerlei Gültigkeit.
(2) Mit der Annahme unserer Lieferung / Leistung erklärt sich der Kunde unwiederbringlich mit unseren Geschäftsbedingungen bereit.

 

2. Angebot

 

(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung bei uns durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen.

 

3. Preise und Zahlungen

 

(1) Den vereinbarten Preisen wird im Inland die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zugeschlagen.
(2) Der in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist freibleibend.
(3) Vorbehaltlich einer anderslautenden Auftragsbestätigung sind unsere Rechnungen nach Lieferung/Reparatur sofort rein netto zu bezahlen.
(4) Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, Vorkasse zu verlangen.
(5) Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden alle unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

 

4. Lieferung

 

(1) Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(2) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Besteller zumutbar.

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Liefergegenstände zurückzunehmen.
Der Besteller stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu.
Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

 

6. Gewährleistung / Haftung

 

(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware / ausgeführte Leistung unverzüglich nach Empfang / Ausführung sorgfältig zu prüfen und evtl. Mängelrügen unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich bei uns geltend zu machen.
Nach Ausführung der Leistung bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf dem ihm ausgehändigten Service-Bericht die sorgfältig ausgeführte Leistung des Auftragnehmers.
(2) Eine Gewährleistung scheidet aus, wenn unser Liefergegenstand eigenmächtig verändert worden ist, bei fehlerhafter Montage durch den Besteller oder Dritte und nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fehler hierauf zurückzuführen ist. (3) Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist.

(4) Für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von § 307 Abs. 2 Satz 2 BGB haften wir auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit jedoch nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden und nur bis zur Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung.

 

7. Schlussbestimmungen

 

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Stuttgart.
(2) Sollten einzelne Teile dieser Vertragsbedingungen durch Gesetz oder Einzelvertrag entfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind schriftlich niederzulegen.